Infos für Gewerbebetriebe
Informationen für Gewerbebetriebe
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Wer ist Gewerbesteuerpflichtig?
Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, oder von Kapitalgesellschaften.
Wie kann die Gewerbesteuererklärung eingereicht werden?
Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt grundsätzlich in elektronischer Form einzureichen. Auf eine elektronische Übermittlung kann auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten verzichtet werden. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Gemeinde.
Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (ELSTER) an die Finanzämter entwickelt. Für die Gewerbesteuererklärung steht die kostenlose Software ElsterFormular zur Verfügung.
Weitere Informationen zu ELSTER erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums der Finanzen.
Wie errechnet sich die Gewerbesteuer bzw. wie hoch ist der Hebesatz in Glashütten?
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
Der Hebesatz der Gemeinde Glashütten beträgt derzeit 380 Prozent