Beschluss-Vorlage - 352/GV

Betreff

Vertragsabschluss zwischen der Gemeinde Glashütten als Vorhabenträger und der Hessischen Landgesellschaft mbH Kassel als Ökoagentur für Hessen über die Planung und Durchführung von Ersatzmaßnahmen und deren anteiligen Verkauf (Biotopwertpunkte) S. § 5 Abs. (6) Kompensationsverordnung (KV) als naturschutzrechtliche Teilkompensation für den Bebauungsplan „Am Silberbach“, 1. Bauabschnitt. (Ankauf von Ökopunkten)

Federführung

Körperschaft

Gemeinde Glashütten