Markierung von Parkbuchten


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der zunehmenden Problematik mit negativer Beeinflussung des fließenden Verkehrs, wegen der Parksituation in der Straße „Auf dem Quäken“ im Ortsteil Schloßborn werden im Zeitraum zwischen dem 15.07.24 und 19.07.24 (witterungsabhängig) mehrere Parkbuchten in unregelmäßigen Abständen auf der Fahrbahn markiert.

Das bedeutet, dass zukünftig nur innerhalb dieser Markierungen geparkt werden darf. Außerhalb dieser Bereiche gilt ein absolutes Halteverbot. Dies wird durch folgende Beschilderung angezeigt.

Aufstellung von Verkehrszeichen 283-10 „Beginn absolutes Halteverbot“ mit Zusatz 1053-30 „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ unterhalb Haus-Nr. 16a Ecke Grabenstraße, auf dem Quäken; Eine Wiederholung erfolgt auf Höhe des Verbindungsfußweges zur Grabenstraße und endet mit der Aufstellung eines Absoluten Halteverbotes (VZ 283-20) vor der Einmündung zur Königsteiner Straße.

Hierdurch wird die Leichtigkeit des Verkehrs wieder gewährleistet, gefährliche tägliche Situationen vermieden und Ausweichmöglichkeiten im Begegnungsverkehr geschaffen.

In diesem Zusammenhang werden die Anwohner auch gebeten, gemäß Anlage zu §2 Abs. 1 der Stellplatzsatzung der Gemeinde Glashütten mind. 1 bzw. 2 Parkplätze auf dem eigenen Grundstück vorzuhalten und nach Möglichkeit dort zu parken.

 

Die Ortspolizeibehörde
Thomas Ciesielski
Bürgermeister