Brut- und Setzzeit der Tiere


Vor dem Einsetzen der Brut- und Setzzeit im März bietet sich bis zum 29. Februar 2024 die Gelegenheit, Hecken und Bäume im großen Umfang zu beschneiden oder auf Stock zu setzen, das heißt, sie knapp über dem Boden abzuschneiden. 

Das gilt auch für "lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze". Ein starker Rückschnitt für eine Umgestaltung des Gartens ist in der Zeit vom 01. März bis 30. September gemäß Bundesnaturschutzgesetz also nicht erlaubt.

Dies entbindet die Bürger jedoch nicht von der der allgemeinen Reinigungspflicht nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Glashütten.

Zu Vermeidung einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat wird um Beachtung gebeten