Überschemmungsgebiet

Öffentliche Bekanntmachung

Auf Grund § 76 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) sowie § 45 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) ist beabsichtigt

das Überschwemmungsgebiet des Dattenbachs (Goldbachs), mit Kröftelbach, Weiherbach und Silberbach von oberhalb der Ortslage Oberrod bis zum Zusammenfluss mit dem Daisbach in den Gemarkungen der Stadt Idstein (Rheingau-Taunus-Kreis), der Gemeinde Glashütten (Hochtaunuskreis) sowie der Städte Eppstein und Kelkheim (Taunus) (Main-Taunus-Kreis)

durch Rechtsverordnung festzusetzen.

Der Entwurf der Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen, aus denen die be­troffenen Grundstücke sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes zu erse­hen sind, liegt vom

27. Januar 2023 bis zum 27. März 2023 einschließlich

Im Rathaus der

 

Gemeinde Glashütten
Schloßborner Weg 2
Bauabteilung

 

zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Da das Rathaus derzeit aufgrund der Corona-Pandemie für den allgemeinen Publi­kumsverkehr geschlossen ist, besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Absprache oder durch Anmeldung am Empfang (Zentrale) innerhalb der allgemeinen Dienststunden die ausgelegten Unterlagen einzusehen.

 

Für Terminvereinbarungen steht Ihnen die Telefonnummer 06174 292-32 sowie die E-Mail-Adresse f.paul@gemeinde-glashuetten.de zur Verfügung.

Die genannten Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Glashüt­ten unter folgender Adresse eingesehen und heruntergeladen werden:

https://www.gemeinde-glashuetten.de

Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes sowie Anregun­gen zu dem Entwurf der Rechtsverordnung können bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich bei meiner Behörde, dem

 

Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden
Kreuzberger Ring 17a/b, 65205 Wiesbaden

vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus dem Hessischen Wassergesetz ergibt, welche Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten verboten sind bzw. einer wasserrechtlichen Zulassung bedürfen.

Wiesbaden, den 16.01.2023

Im Auftrag
Alfred Borrmann

Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Umwelt Wiesbaden
IV/WI-41.2-79 b 03