Überschemmungsgebiet
Öffentliche Bekanntmachung
Auf Grund § 76 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) sowie § 45 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) ist beabsichtigt
das Überschwemmungsgebiet des Dattenbachs (Goldbachs), mit Kröftelbach, Weiherbach und Silberbach von oberhalb der Ortslage Oberrod bis zum Zusammenfluss mit dem Daisbach in den Gemarkungen der Stadt Idstein (Rheingau-Taunus-Kreis), der Gemeinde Glashütten (Hochtaunuskreis) sowie der Städte Eppstein und Kelkheim (Taunus) (Main-Taunus-Kreis)
durch Rechtsverordnung festzusetzen.
Der Entwurf der Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen, aus denen die betroffenen Grundstücke sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes zu ersehen sind, liegt vom
27. Januar 2023 bis zum 27. März 2023 einschließlich
Im Rathaus der
Gemeinde Glashütten
Schloßborner Weg 2
Bauabteilung
zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Da das Rathaus derzeit aufgrund der Corona-Pandemie für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen ist, besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Absprache oder durch Anmeldung am Empfang (Zentrale) innerhalb der allgemeinen Dienststunden die ausgelegten Unterlagen einzusehen.
Für Terminvereinbarungen steht Ihnen die Telefonnummer 06174 292-32 sowie die E-Mail-Adresse f.paul@gemeinde-glashuetten.de zur Verfügung.
Die genannten Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Glashütten unter folgender Adresse eingesehen und heruntergeladen werden:
https://www.gemeinde-glashuetten.de
Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes sowie Anregungen zu dem Entwurf der Rechtsverordnung können bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich bei meiner Behörde, dem
Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden
Kreuzberger Ring 17a/b, 65205 Wiesbaden
vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus dem Hessischen Wassergesetz ergibt, welche Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten verboten sind bzw. einer wasserrechtlichen Zulassung bedürfen.
Wiesbaden, den 16.01.2023
Im Auftrag
Alfred Borrmann
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Umwelt Wiesbaden
IV/WI-41.2-79 b 03