Sperrung der Wiesenflächen


Das Betreten der Feld- und Wiesenflächen wird hiermit untersagt!

Wir weisen insbesondere die Hundehalter auf die Schließung der Wiesen- und Feldflächen hin. Werfen Sie bitte keine Steine, Stöcke und Dosen in diese Flächen, da bei den Mäharbeiten die hochwertigen landwirtschaftlichen Maschinen beschädigt werden können.

Zum Schutze des Jungwildbestandes – insbesondere auch der Rehkitze – sowie der Bodenbrüter bitten wir darum, die Hunde an der Leine zu führen. 

Hundekot ist:

  • nicht nur auf den Gehwegen, sondern auch auf Feld und Flur zu entsorgen. Hundekot kann Infektionsquelle für Krankheiten sein, gegen die Wild- und Stalltiere nicht immun sind.
  • Bitte nutzen Sie die Hundekot-Tüten (Tüten bitte ebenfalls ordnungsgemäß entsorgen). Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 50,00 € geahndet werden.
  • Durch gegenseitige Rücksichtnahme lassen sich Ordnungswidrigkeitsverfahren  gegen Hundehalter vermeiden.

Wir bitten um entsprechende Beachtung.