Bekanntmachung der Gemeinde Glashütten
Bekanntmachung der Gemeinde Glashütten über das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages für das Gebiet der Gemeinde Glashütten gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Die Gemeinde Glashütten macht gem. § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Gaskonzessionsvertrag zwischen der Gemeinde und der Mainova AG für das Gemeindegebiet am 02.12.2023 endet.
Die Gemeinde Glashütten beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Gas im Gemeindegebiet Glashütten mit einer Laufzeit von max. 20 Jahren abzuschließen. Für das Versorgungsgebiet liegen folgende Strukturdaten vor:
- Versorgte Einwohnerzahl: 5378
- Versorgte Fläche: 1,91 km²
- Gesamtfläche: 27 km²
Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes im Gebiet der Gemeinde Glashütten, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss des Konzessionsvertrages erforderlich sind, können bei der Gemeinde Glashütten unter der E-Mail-Adresse „info@gemeinde-glashuetten.de“ angefordert werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die angeforderten Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Gaskonzessionsvertrages verwendet werden dürfen. Die Daten werden daher erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung übergeben, die unmittelbar nach einer Mitteilung an die Gemeinde an die oben angegebene E-Mail-Adresse versandt wird.
Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Gemeinde Glashütten interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum
15.09.2022, 12.00 Uhr
bei der
Gemeinde Glashütten
Schloßborner Weg 2
61479 Glashütten
einzureichen.
Verspätet eingegangene Zusendungen können nicht berücksichtigt werden.
Es ist beabsichtigt, dass nach Ablauf der Frist alle Interessenten, deren Interessenbekundung fristgemäß eingegangen ist, mittels Verfahrensbrief über den weiteren Ablauf des Verfahrens unterrichtet werden.
Glashütten, den 07.06.2022
gez.
Thomas Ciesielski
Bürgermeister