Vereinsförderung

Vereinsförderung

Die Arbeit der Vereine und Verbände genießt in unserer Gemeinde einen hohen Stellenwert. Wir betrachten die ehrenamtliche Arbeit als unverzichtbaren Bestandteil unseres Gemeinwesens, als Orte des sozialen Miteinanders, in denen Bürgerinnen und Bürger unterschiedlichster Herkunft und beruflichen Hintergrundes gemeinsame Interessen teilen. Das soziale Gefüge unserer Gesellschaft ist auf ehrenamtliche Tätigkeiten angewiesen. 

Um dies zu unterstützen und sportliche, kulturelle und soziale Werte zu fördern und zu erhalten, gewährt die Gemeinde Glashütten finanzielle Mittel als freiwillige Leistungen, insbesondere für die Förderung der Jugendarbeit.

  • Wer kann Förderung empfangen?

    Als förderungsfähig gelten Vereine, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sitz in Glashütten
    • vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt
    • bieten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, fördern das örtliche Brauchtum oder das kulturelle Leben
    • Mitgliedschaft ist grundsätzlich jedem interessierten Einwohner möglich
    • im öffentlichen Interesse tätig
    • bereit an Veranstaltungen der Gemeinde unentgeltlich mitzuwirken
    • erteilen der Gemeinde in allen für deren Entscheidungen wichtigen Dinge Auskunft 

    Nicht gefördert werden Förderverein bereits geförderter Vereine, auswärtige Vereine, Berufs- und Interessensverbände, Parteien, Genossenschaften, kirchliche und karitative Einrichtungen sowie Vereinigungen mit kommerziellen Zielen sowie Einzelpersonen. 

    Über die Aufnahme und Streichung von Vereinen als förderfähigen Verein entscheidet der Gemeindevorstand im Einzelfall. 

  • Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

    • Im Haushaltsplan der Gemeinde müssen Mittel bereitstehen (da freiwillige Leistung)
    • Zuschussanträge sind bis spätesten zum 30 September unaufgefordert einzureichen. Als Abrechnungszeitraum gilt der 1. September des Vorjahres bis 31. August des Antragsjahres.
    • Alle erforderlichen Nachweise müssen dem Antrag beiliegen. Erst dann gilt der Antrag als gestellt.
    •  Andere Zuschussmöglichkeiten (z.B. Verbandzuschüsse) müssen ausgeschöpft und Mitgliedbeiträge in angemessener Höhe erhoben werden.
  • Wie hoch ist die Förderung?

    • 0,50 € jährlich für jedes aktive Mitglied
    • zusätzlich 2,50 € für jedes aktive Mitglied unter 18 Jahren (Förderung der Jugendarbeit)
    • Berechnungsgrundlage sind die aktuellen Meldungen an die übergeordnete Organisation (Landessportbund) zum 1. Januar des Jahres bzw. eine Vorstandserklärung über die Mitgliederzahl.
    • Der Antrag muss eine Aufstellung der erwachsenen und jugendlichen Mitgliederzahlen sowie die Höhe der Mitgliedbeiträge enthalten 
  • Werden Vereine gesondert gefördert?

    Es gibt Ortsvereine, die eine gesonderte / pauschale Förderung unabhängig ihrer Mitgliederzahl erhalten. Dazu gehören:

    • "Kerbeburschen" der Ortsteile
    • Förderkreis der Gemeindepartnerschaft
    • Kulturkreis Glashütten
    • Heimat- und Geschichtsverein
    • Volkshochschule
    • Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.V.
    • Vereinsringe
  • Besondere Zuwendungen für Vereinsjubiläen

    • 25-jähriges: 125,00 €
    • 50-jähriges: 250,00 €
    • 75-jähriges: 375,00 €
    • 100-jähriges: 500,00 €
  • Welche Anschaffungen und Investitionen werden bezuschusst?

    • Neu- und Ersatzbeschaffung von vereinsspezifischen Geräten, z.B. Sportgeräte oder Musikinstrumente. Die Zuwendung beträgt dabei 5% der zuwendungsfähigen Kosten (also des Anschaffungspreises) bei Aufwendungen bis zu einer Gesamtsumme von 5.000 € im Jahr.
    • Aber Achtung: Eine Doppelbezuschussung ist ausgeschlossen und die Anschaffungen müssen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Vereinsarbeit stehen und deren gemeinnützigen Zwecken dienen. Investitionszuschüsse gibt es natürlich nur für Anlagen auf Gemeindegebiet.
    • Fahrt- und Übernachtungskosten bei mindestens dreitägigen Kinder- und Jugendfreizeiten zu anerkannten Einrichtungen, in Höhe von 5,00 € / Übernachtung für jeden Teilnehmer unter 18, bis zu einer max. Höhe von 500 € für eine Fahrt im Jahr. 
  • Wird man für besondere Leistungen geehrt?

    • Im Rahmen des Ehrenamtes und zur Anerkennung besonderer sportlicher und kultureller Leistungen verleiht die Gemeinde alljährlich eine Auszeichnung. Geehrt werden können:
      • Einzelsportler, mit Wohnsitz in Glashütten
      • Mannschaften, die für einen Glashüttener Verein starten
      • Personen, die durch herausragende Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben
      • Personen, die besondere ehrenamtliche Leistungen erbracht haben